Arbeitsmedizin

Die rechtliche Grundlage für den Einsatz Arbeitsmedizin ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geschaffen.

In der DGUV Vorschrift 2 finden Sie eine konkrete Richtlinie für den Einsatz der Arbeitsmedizin und der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.

Hauptsächliche Tätigkeiten eines Arbeitsmediziners sind die Beurteilung der Arbeitsbedingung im Hinblick auf arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und arbeitshygienischen Fragen. Zudem eine umfassende beratung bei den Themen Beschaffung und Betrieb eines Unternehmens, sowie Pflicht- und Wunschvorsorgeuntersuchungen.

Wir unterstützen Sie mit

  • Betriebsärztlicher Betreuung
  • Vorsorgeuntersuchungen für alle Branchen und Tätigkeiten
  • Impfberatungen und Schutzimpfungen
  • Beratung bei betrieblichen Entscheidungen